Aufträge werden von uns nur zu den nachfolgenden Bedingungen angenommen und ausgeführt:
Die Annahme eines Auftrags durch uns ist erst dann verbindlich, wenn wir sie schriftlich (per E-Mail) bestätigt haben.
Die Rechnung für die geleistete Stadtführung ist innerhalb einer Woche zu begleichen. Auch eine Barzahlung unmittelbar nach der Stadtführung ist möglich. Spätestens 30 Tage nach Erhalt der Rechnung gerät der Auftraggeber kraft Gesetzes in Verzug, worauf wir hiermit besonders hinweisen. In diesem Falle berechnen wir Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe.
Falls die Führung durch unser Verschulden nicht stattfinden kann, zahlen wir ein eventuell schon angezahltes Honorar zurück. Falls sich die Zeit durch unser Verschulden wesentlich verschiebt (Beginn mit mehr als 10 Minuten Verspätung) oder verkürzt oder andere vertraglich vereinbarte Bedingungen von uns nicht eingehalten werden, ist der Auftraggeber berechtigt, das Honorar entsprechend zu mindern.
Der Auftraggeber kann den Auftrag bis 24 Stunden vor der geplanten Führung kostenfrei stornieren. Falls die Stornierung später erfolgt oder der Auftraggeber nicht oder verspätet zur Führung erscheint oder die Führung aus sonstigen vom Auftraggeber abhängigen Gründen nicht wie geplant stattfinden kann, hat er den vollen Preis zu entrichten.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder des geschlossenen Vertrages unwirksam sein, werden die übrigen Klauseln davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klausel soll diejenige gelten, die dem gewollten Zweck am nächsten kommt.
Auf das Rechtsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Erfüllungsort ist Göttingen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Göttingen.